Valorisierung

 Im Zuge der Abschaffung der kalten Progression werden auch im Bereich der Sozialleistungen (Alleinverdiener, Alleinerzieher, Unterhaltsabsetzbeträge, Pensionisten- und Verkehrsabsetzbeträge) laufend Valorisierungen vorgenommen. Beim Alleinverdienerabsetzbetrag wird die Höhe der maximalen Zusatzeinkünfte des Partners von Euro 6.000 auf 6.312 erhöht.

Die Pensionen sollen um 5,8% erhöht werden, für kleinere Pensionen ist eine einmalige steuerfreie Direktzahlung im März 2023 vorgesehen (gedeckelt mit Euro 500).