INVESTITIONSMÖGLICHKEITEN VOR JAHRESENDE:
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag:
Bis zu einem Gewinn von € 33.000,00 wird der Gewinnfreibetrag (GFB) von 15% automatisch vom Finazamt berechnet. Ist der Gewinn höher als € 33.000,00, kann ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag für den darüberhinausgehenden Gewinn geltend gemacht werden, wenn Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren oder bestimmte Wertpapiere angeschafft werden. Nicht begünstigt sind zB PKWs oder gebrauchte Wirtschaftsgüter.
Investitionsfreibetrag:
Der IFB steht unabhängig von der Gewinnhöhe dem Steuerpflichtigen zu, es können bestimmte unkörperliche Wirtschaftsgüter (etwa im Bereich Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit/
Life-Science) begünstigte Wirtschaftsgüter darstellen. Ausgeschlossen sind Wertpapiere sowie Gebäudeinvestitionen und die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer muß mindestens 4 Jahre betragen.
Der IFB kann maximal von Kosten bis Euro 1,000.000,00 geltend gemacht werden und beträgt 10% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.