KLEINUNTERNEHMER IN DER UST AB 2025:
Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer (KU) wird von Euro 35.000,00 (2024) auf Euro 55.000,00 brutto ab 2025 angehoben.
Bei einer Überschreitung der Umsatzgrenze um bis zu 10% (Gesamtumsatz Euro 60.500) bleibt die Befreiung bis Jahresende bestehen und entfällt erst im Folgejahr. Wird die Grenze um mehr als 10% überschritten, setzt die Umsatzpflicht sofort ein, aber nur für den Betrag, der über der Grenze liegt sowie alle nachfolgenden Umsätze.
Reduzierte Angaben nicht nur auf Kleinbetragsrechnungen (bisher bis Euro 400,00), sondern auch höher
als Euro 400,00 sind ab 2025 möglich (ohne Nummer und Name)