NEUE SV-WERTE FÜR 2025:
Es gibt bereits die voraussichtlichen neuen Werte in der Sozialversicherung für jene Bereiche, in denen es jährlich zu Valorisierungen kommt.
Die Mindestbeitragsgrundlage für Gewerbetreibende in der Pension und in der Krankenversicherung:
2025 € 551,10 p.m., € 6.613,20 p.a.
2024 € 518,44 p.m., € 6.221,28 p.a.
Die Geringfügigkeitsgrenze im ASVG (Allg. Sozialversicherungsgesetz) steigt ebenfalls auf
€ 551,10.
Diese Werte sind derzeit noch unverbindlich, da die offizielle Kundmachung noch nicht erfolgt ist.