NEUE SV-WERTE FÜR 2025

 NEUE SV-WERTE FÜR 2025:

Es gibt bereits die voraussichtlichen neuen Werte in der Sozialversicherung  für jene Bereiche, in denen es jährlich zu Valorisierungen kommt.
Die Mindestbeitragsgrundlage für Gewerbetreibende in der Pension und in der Krankenversicherung:
2025    € 551,10 p.m.,     € 6.613,20  p.a.
2024    € 518,44 p.m.,     € 6.221,28  p.a.
 
Die Geringfügigkeitsgrenze im ASVG (Allg. Sozialversicherungsgesetz) steigt ebenfalls auf
€ 551,10.
Diese Werte sind derzeit noch unverbindlich, da die offizielle Kundmachung noch nicht erfolgt ist.