VALORISIERUNG VON ABSETZBETRÄGEN:
Valorisiert werden ab 2025:
– Alleinverdiener-, Alleinerzieher-AB,
– Unterhalts-AB,
– Verkehrs-AB,
– Pensionisten-AB,
– erhöhter Pensionisten-AB,
– SV-Rückerstattung usw.
Einige nominelle Beträge im EStG werden jedoch weiterhin nicht valorisiert, wie zB die Luxusgrenze für KFZ, die seit 2005 gilt oder die Grenze für die Maßnahmen zur Zukunftssicherung, die seit 1974 (!!) gilt.