VERPFLICHTENDE E-RECHNUNG IN DEUTSCHLAND:
In Deutschland dürfen ab 01.01.2025 Rechnungen zwischen Unternehmen nur mehr elektronisch ausgestellt werden. Die EU-Kommission möchte im Zug der „VAT in the Digital Age (VIDA)“ das Mehrwertsteuersystem vereinfachen und an die Digitalisierung anpassen, generell soll es ab 2028 in Kraft treten. Deutschland hat eine ausdrückliche Genehmigung beim EU-Rat eingeholt, um diese E-Rechnungs-
pflicht schon im Jahr 2025 umsetzen zu können.
Für österreichische Unternehmen besteht die Pflicht der elektronischen Rechnungslegung, sobald sie eine feste Niederlassung in Deutschland betreiben, sowohl als Leistender wie auch als Leistungsempfänger.