DIVERSES:
Der Reparaturbonus wird 2025 auf 130 Mio Euro aufgestockt, er gilt nur für Privatpersonen und maximal € 200,00 pro Person; auch für Fahrräder möglich, der Gegenstand der Reparatur muß sich vor der Einreichung im Eigentum befinden.
Der Handwerkerbonus gilt nur für die Arbeitsleistung und nur für 1 Auftrag pro Person pro Jahr.
20% sind förderbar für maximal € 1.500,00.
Die Spendenabsetzbarkeit wird erweitert, auch für private Spenden. Die Liste ist auf bmf.gv.at
zu finden.
Die Telearbeit 2025 ermöglicht ein ortsunabhängiges Arbeiten auch außerhalb des Homeoffice.
Der Begriff „Homeoffice“ wurde durch den Begriff „Telearbeit“ ersetzt, der Betrag von € 3,00 pro
Tag für höchstens 100 Arbeitstage bleibt gleich.
Die innergemeinschaftlichen Erwerbe sollen künftig verstärkt überprüft werden, die Vorgangsweise ist derzeit noch nicht ganz geklärt.
Den neuen Lehrberuf vegane/vegetarische Kochlehre soll es ab 01.07.2025 geben, genaue Lehrpläne dafür gibt es aber derzeit noch nicht….