LIEBHABEREI:
Die Liebhaberei-Verordnung wurde im Frühjahr 2024 überarbeitet und sieht bei den Prognoserechnungen (innerhalb eines absehbaren Zeitraumes soll ein geplant erzielbarer Gesamtüberschuß erreicht werden) eine Verlängerung von 5 Jahren vor, da sich aufgrund der überproportional gestiegenen Grundstückspreise, Bau- und Planungskosten sowie Fremdfinanzierungskosten die wirtschaftlichen Verhältnisse für den Vermieter geändert haben.